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Wohngruppe Walter

Die heilpädagogische Wohngruppe "Walter" ist eine Einrichtung zur mittel- bis langfristigen Betreuung von Kindern, die aufgrund von entwicklungsgefährdenden Situationen nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.

Rechtliche Grundlagen: §§ 34, 35a, 41  SGB VIII

Die Wohngruppe Walter bietet

 

  • Lebens- und Entwicklungsraum für 8 Kinder/Jugendliche in einem Einfamilienhaus mit Garten
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ganzheitliche Förderung durch 8 Erzieher*innen, Heil- und Sozialpädagog*nnen
  • Integration von 4 Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten und spezifischen heilpädgogischen Bedarfen
  • ressourcenorientierte Elternarbeit und Beteiligung der Eltern im Alltag der Kinder

 

Zielgruppe

 

  • Kinder/Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (ggf. älter),  die einen vorübergehenden oder dauerhaften stabilen Lebensort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen
  • ein Platz für Verselbständigung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich

Aufgenommen werden Kinder:

  • mit einer Lernbehinderung oder leichten geistigen u./o. körperlichen Behinderungen
  • Störungen und/oder Entwicklungsrückständen im kognitiven, sprachlichen und motorischen Bereich
  • Teilleistungsstörungen 
  • Aufmerksamkeits-/Wahrnehmungs-/Konzentrationsstörungen
  • Lern- und Leistungsstörungen
  • mit einer seelischen Behinderung z. B. Bindungsstörungen
  • Störungen im emotionalen u./o. sozialen Bereich
  • depressiven Symptomen
  • traumatisierte Kinder mit Gewalt- oder Missbrauchs-/Vernachlässigungserfahrungen

Nicht aufgenommen werden schwer geistig- oder körperbehinderte Kinder.

 

Grundleistungen

 

  • Sicherung des Kindeswohls und Krisenintervention durch zwei Fachkräfte im Dienst
  • Förderung der individuellen altersgerechten Entwicklung der Kinder
  • Gewährleistung des regelmäßigen Kita-/Schulbesuches sowie individuelle schulische Förderung
  • Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderbedarfes des Kindes in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen (Kita, Schule, Kindeärtzt*in, SPZ, Kinder- u. Jugendpsychiatrie etc.)
  • heilpädagogische Förderangebote 2 x 1 Std. /Woche ein durch die Heilpädgog*innen bei Kindern nach § 35a
  • Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie so umfangreich wie möglich, um ggf. die Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen
  • Durchfühung freizeitpädagogischer Angebote

 

 

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